Die EU-Datenschutzgrundverordnung wird 3 Jahre alt!

Vor 3 Jahren ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Die DSGVO stellt einen bedeutenden Schritt hin zu mehr #Datenschutz dar. In ihr wurden die Prinzipien von „privacy by design“ und „privacy by default“, Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten und das Recht auf Vergessenwerden festgelegt. Zusätzlich wird mehr Transparenz im Bezug auf den Umgang mit Daten vorgeschrieben.“

Der Datenschutz schützt nicht die Daten, er schützt die informationelle Selbstbestimmung und die Menschenwürde der Bürger*innen.“ (Konstantin von Notz). Daher sollte der Datenschutz auch nicht als Bürde angesehen werden, sondern als Hilfsmittel für IT-Sicherheit und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten.

Auch nach Einführung der DSGVO muss weiter daran gearbeitet werden, dass die Prinzipien, die dort festgelegt wurden, auch durchgängig umgesetzt werden. Hier sind aktuell noch große Unterschiede zwischen den EU-Staaten, ja sogar innerhalb deutscher Bundesländer zu erkennen. Ein einheitlicher Europäischer Datenschutz muss einen Wettbewerbsvorteil für EU-Unternehmen sein.