Heute vor 72 Jahren ist unser Grundgesetz in Kraft getreten. Zu diesem Anlass möchte ich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingehen. Es ergibt sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG. Ein Aspekt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jede Person selber darüber entscheiden können muss, was mit Daten von ihr oder über sie geschieht. Darunter zählt beispielsweise zu wissen, welche Daten über eine Person gesammelt werden und zu entscheiden was mit solchen Daten passiert.
Zuletzt gerät die informationelle Selbstbestimmung jedoch zunehmend unter Druck, zu sehen bspw. an der jüngsten Entscheidung zu zentralen Biometrie Registern (https://netzpolitik.org/…/im-eid-gesetz-versteckt-mal…/), zu Staatstrojanern für Geheimdienste (https://netzpolitik.org/…/staatstrojaner-fuer…/) und durch Angriffe auf die Verschlüsselung durch Staaten (https://netzpolitik.org/…/ministerrat-und-kommission…/).
Es muss stark gegen gesteuert werden um dieses, für unsere Demokratie so zentrale, Grundrecht zu schützen! Nicht nur am Tag des Grundgesetzes, sondern jeden Tag!