Marke „Black Friday“ muss endgültig gelöscht werden

Die Eintragung der Wortmarke „Black Friday“ wurde bereits Ende 2022 vor dem Kammergericht Berlin erfolgreich angefochten (Az. 5 U 46/21). Die beim BGH eingelegte Beschwerde zur Nichtzulassung der Revision gegen die Löschverfügung wurde nun am 30. Juni abgewiesen, wodurch die Entscheidung des Kammergerichts rechtskräftig wird.

Weiterhin offen und ebenfalls am BGH anhängig ist der Streit um entstandene Schäden aus der Nutzung der Wortmarke.

Quelle(n):
https://www.presseportal.de/pm/111552/5559456
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-marke-black-friday-ist-verfallen-206346.html
https://www.heise.de/news/Markenrechtsstreit-Wortmarke-Black-Friday-muss-geloescht-werden-9218351.html

Dieser Artikel wurde im Rahmen des „Juristischen Internetprojekt Saarbrücken“ der Universität des Saarlandes – Fakultät Rechtswissenschaften von mir erstellt und parallel im JIPS veröffentlicht.