Kanadisches Gericht: Emoji kann Willenserklärung darstellen

In einem Fall vor dem kanadischen Superior Court der Provinz Saskatchewan entschied das Gericht, dass ein Daumen-Hoch-Emoji (👍) eine wirksame Zustimmung zu einem Vertragsangebot sein kann.

Im konkreten Fall hatte ein Farmer von einem Zwischenhändler eine Anfrage über ein Termingeschäft zur Lieferung von 87 Tonnen Flachs erhalten und auf dieses Angebot per Textnachricht mit dem Emoji „👍“ geantwortet, was der Zwischenhändler auf Grund der Geschäftspraktiken in der Vergangenheit als Annahme interpretierte.

Der Farmer lieferte den Flachs jedoch nicht und berief sich darauf, durch das bloße Senden eines Emoji sei kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

Das Gericht folgte jedoch der Interpretation des Zwischenhändlers, da insbesondere auf Grund der Historie der Geschäftsbeziehung und der Tatsache, dass ein Daumen-Hoch-Emoji allgemein für Zustimmung stehe, für einen objektiven Dritten ein Einverständnis und damit eine Annahme
erkennbar wäre.

Der Farmer wurde demgemäß wegen Nichterfüllung des Vertrages zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von CAD 82 200,21 (ca. € 56 000) zuzüglich Zinsen und Kosten des Verfahrens verurteilt.

Quellen:
https://www.canlii.org/en/sk/skkb/doc/2023/2023skkb116/2023skkb116.html
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/emoji-urteil-twitter-elon-musk-1.6012236

Dieser Artikel wurde im Rahmen des „Juristischen Internetprojekt Saarbrücken“ der Universität des Saarlandes – Fakultät Rechtswissenschaften von mir erstellt und parallel im JIPS veröffentlicht.