EU-Einheitspatent startet heute

Ab heute, 01.06.2023, ist nach langer Vorbereitungsphase das EU-Einheitspatent verfügbar. Gleichzeitig ist das Europäische Patentgericht (EPG) in Luxemburg nun nach dem Europäischen Patent-Übereinkommen für Patentstreitigkeiten für EU-Einheitspatente zuständig. Eine deutsche Zweigstelle des EPG befindet sich in München, mit erstinstanzlichen Kammern in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München.

Das EU-Einheitspatent soll sowohl die Vergabe als auch die Rechtsdurchsetzung EU-weit vereinfachen und vereinheitlichen. Dem stehen jedoch insbesondere bei Verlängerungen erhöhte Kosten verglichen mit Einzelbeantragung in den Mitgliedsstaaten gegenüber, so Kritiker. Weiterhin wird befürchtet, dass die umstrittene Vergabe von Softwarepatenten zunimmt.

Quelle(n):
https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0530_EPG_EU_Einheitspatent.html
https://www.epo.org/applying/european/unitary/unitary-patent/start_de.html
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eu-einheitspatent-einheitliches-patentgericht-nimmt-arbeit-auf-vier-lokalkammern-deutschland/
https://www.heise.de/news/Riskante-Wette-EU-Einheitspatent-startet-mit-eigener-Gerichtsbarkeit-9069532.html

Dieser Artikel wurde im Rahmen des „Juristischen Internetprojekt Saarbrücken“ der Universität des Saarlandes – Fakultät Rechtswissenschaften von mir erstellt und parallel im JIPS veröffentlicht.